Führerschein mit 17

Der Modellversuch wird zum Dauerrecht.

Fahren mit 17 Jahren !

Im Volksmund heißt er Führerschein mit 17,
offiziell sagt man Begleitetes Fahren.

Ab dem 1. Januar 2011 ist es amtlich. Die deutsche Pkw-Fahrerlaubnis
kann jetzt bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Einziges Bedingung - es muss bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit
ein erfahrener Begleiter mitfahren.


Was muss ich wissen ?

  1. Wann kann ich anfangen ?

    • Ein halbes Jahr vor meinem 17. Geburtstag.

    • Anmeldung ist vorher möglich

  2. Benötige ich ein Einverständnis ?

    • Er darf nur mit Zustimmung der gesetzl. Vertreter beantragt werden.

  3. Kostet der Führerschein extra ?

    • nein

  4. Gibt es mit 18 eine extra Prüfung ?

    • Nein du mußt nur deinen neuen Fürhrerschein abholen.

  5. Anmeldung der Begleitpersonen

    • Wieviel Begleitpersonen darf ich anmelden ?

      • Die Anzahl ist unbegrenzt

    • Wen kann ich anmelden ?

      • Die Person muss min. 30 Jahre alt sein.

      • Die Person darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
    • Was kostet das Anmelden der Begleitperson ?

      • Pro Anmeldung wird eine Gebühr von ca. 5 € fällig.

  6. Was darf ich fahren ?

    • PKW bis 3,5 t

    • PKW bis 3,5 t mit Anhänger

    • Kleinkrafträder bis 45 km/h

    • Kleinkrafträder bis 50 ccm
      (aus DDR - Zeiten auch wenn sie schneller fahren)