Fragen?

Hier einige Antworten auf typische Fragen,
die Euch bei der Anmeldung und den Formalitäten
helfen können:

  1. Wann kann ich mit der Fahrschule beginnen ?

    • ½ Jahr vor dem entsprechendem Geburtstag

    • die Anmeldung ist schon vorher möglich

  2. Welche Formalitäten sind zu erledigen?

    • Antrag bei mir holen und ausfüllen, dem wird hinzugefügt:

      • Kopie des Personalausweises
      • Ein mit Namen versehenes Lichtbild 35 x 45 mm
      • Sehtest
      • Teilnahmebescheinigung DRK Kurs
      • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      • BF 17: 3 Anträge zu Teilnahme am Modellversuch
  3. Wann darf ich Prüfung machen?

    • Theorie 3 Monate vor dem entsprechendem Geburtstag
    • Praxis 1 Monat vor dem entsprechendem Geburtstag
  4. Wann kann ich mit dem Fahren beginnen?

    • Man kann parallel zu dem theoretischen Unterricht auch mit dem praktischen Unterricht beginnen.
  5. Was passiert wenn ich die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestehe?

    • Wenn man die theoretische Prüfung nicht bestanden hat, kann man alle 14 Tage die Prüfung wiederholen. Wenn man die praktische Prüfung nicht bestanden hat, kann man diese alle 14 Tage wiederholen.
  6. Was ist wenn ich zu einer Prüfung angemeldet bin und nicht erscheine bzw. nicht erscheinen kann?

    • Jede angemeldete Prüfung muss bezahlt werden, die einzige Ausnahme ist ein Krankheitsfall. In diesem Fall ist eine Kopie des Krankenscheines bei mir abzugeben.