Praxis

Wie viele Fahrstunden jeder Einzelne von euch braucht, kann
keiner im Vorfeld genau sagen. Da müssen nicht nur
Bremse, Kupplung und Gas in der richtigen Reihenfolge zur
richtigen Zeit bedient werden, sondern besonderes Augenmerk
muss man selbstverständlich vor allem dem Straßenverkehr widmen.

Aber: Übung macht den Meister !

Folgende Sonderfahrten sind in der praktischen Ausbildung enthalten:

  • 5 x Überlandfahrten
  • 4 x Autobahnfahrten
  • 3 x Nachtfahrten
Die Sonderfahrten werden absolviert, wenn die Grundausbildung,
einschließlich Stadtverkehr und Grundfahraufgaben, abgeschlossen
sind.

Grundfahraufgaben:

Der Klassen A, A 1 und A 18
  • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand )
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Slalom ( 4 x 7 m Abstand )
  • Langer Slalom ( 4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand )
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
  • Stop and Go
  • Kreisfahrt ( 4,5 m Halbmesser )
Der Klasse B
  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke ( Längstaufstellung )
  • Einfahren in eine Parklücke ( Quer- oder Schrägaufstellung )
  • Umkehren
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Der Klasse BE

Grundfahraufgabe:

  • Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Verbinden und Trennen von Fahrzeugen ist keine Grundfahraufgabe
(Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung FEV)
Zur Erzielung der besten Ergebnisse spreche ich jede Fahrstunde mit jedem Fahrschüler ganz individuell ab.
Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Prüfung kommt es endlich auch zum praktischen Fahren, wobei beide Teile auch parallel nebeneinander absolviert werden können.